Studienvertretung für
TonmeisterInnenstudium

Wir, deine Studienvertretung, sind ...

Wenn du Fragen an uns hast, melde dich gerne bei uns!

Hier findest du einige FAQ:  

Fragen zur Zulassungsprüfung

  • siehe -> Infoblatt

    Informationen zur Zulassungsprüfung und zum Curriculum findest du HIER.

  • ->  Infoblatt

  • Es gibt keine Begrenzung. Bei mehrmaligem Antritt sollte sich aber eine Verbesserung abzeichnen. Im Zweifelsfall kann die Prüfungskommission einem erneuten Antritt zur Zulassungsprüfung widersprechen. 

  • Nein, obwohl das durchschnittliche Alter beim Studienbeginn um die 20 ist. Spät entschlossene sollten ihre Entscheidung gut begründen können. 

  • Ja, mit der Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist die allgemeine Universitätsreife in Form eines Reifeprüfungszeugnisses nachzuweisen. Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht erforderlich. 

  • Ja, der Bewerbung ist eine aktuelle (nicht älter als zwei Monate vor Einreichung der Bewerbung) fachärztliche Bescheinigung inkl. Audiogramm über ein physiologisch einwandfreies Gehör (Frequenzbereich von 125–8.000 Hz) beizufügen. Fragen zum Studium Welchen Titel erhalte ich nach Studienabschluss? Nach dem Abschluss des Bachelorstudiums Tonmeister_in wird der akademische Grad „Bachelor of Arts“ mit der Abkürzung „BA“ verliehen. 

Fragen zum Vorbereitungslehrgang

  • Der Vorbereitungslehrgang soll begabten Jugendlichen die Möglichkeit der Vertiefung ihrer theoretischen Kenntnisse und die Vorbereitung zur Zulassungsprüfung für das ordentliche Studium bieten” - laut mdw Homepage Für Bewerber des TonmeisterInnenstudium kann das Vorbereitungsjahr Mängel bei den musikalischen Voraussetzungen beheben.

  • Der Vorbereitungslehrgang ist gebührenfrei.

  • Für den Vorbereitungslehrgang muss man eine eigene Zulassungsprüfung am Anfang des Wintersemesters bestehen. Wenn man die Zulassungsprüfung Tonmeister nicht besteht, kann es sein dass man dem Vorbereitungslehrgang zugewiesen wird. In diesem Fall ist keine eigene Zulassungsprüfung für den Vorbereitungslehrgang erforderlich.

Fragen zum Studium

  • Als EU-Bürger bist du vom Studienbeitrag befreit. Für mehr Infos siehe: https://www.mdw.ac.at/216

  • Ja, hier kannst du dich Informieren: https://www.mdw.ac.at/24. Für Studienanfänger ist vor allem das Starthilfe-Stipendium interessant.

  • Nach dem Abschluss des Bachelorstudiums Tonmeister_in wird der akademische Grad „Bachelor of Arts“ mit der Abkürzung „BA“ verliehen.

  • Ja, allerdings ist das TonmeisterInnenstudium sehr zeitintensiv.

Wenn du noch weitere Fragen hast, wende dich bitte an die Studienvertretung: (hmdw-tonmeister@mdw.ac.at).

Kontakt

Büro der hmdw

Anton-von-Webern-Platz 1

Mail: hmdw-tonmeister@mdw.ac.at

Sprechstunde: nach Vereinbarung