Referat für
Soziales, Arbeit & Wohnen

Wer sind wir?

Das Referat für Sozialpolitik und Inklusion an der hmdw unterstützt bei sozialen und finanziellen Anliegen. Wir bieten ein umfangreiches Beratungsangebot, finanzielle Unterstützung, Informationen zu sozio-ökonomischen Fragen im Studium (Stipendien, Wohnen, etc.), Anbindung an die Kindergruppe „Sprachmelodie“ und natürlich Hilfe bei allen anderen Themen rund um Soziales und Inklusion. Alle Beratungen und Förderungsangebote werden streng vertraulich behandelt. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzrichtlinie.

Unsere Beratungsangebote umfassen unter anderem:

  • Finanzielle Unterstützung

  • Arbeiten als Studierende:r

  • Wohnen in Österreich

  • Studieren mit Kind

  • Stipendien

  • Hilfe in schwierigen Situationen

Unsere Beratungsangebote

Kontakt

Sprechstunde:
nach Vereinbarung

Adresse
Büro der hmdw
Anton-von-Webern-Platz 1

Sozialtopf

Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können eine Förderung aus dem Sozialtopf der hmdw beantragen. Diese Förderung wird als einmalige Zahlung bis zu 800€ überwiesen, falls der Antrag genehmigt wird. Über Bewilligung und Höhe der Förderung wird mittels eines Gremiums entschieden. 

Wer ist förderberechtigt? 

Förderberechtigt sind Studierende, die aufgrund unerwarteter Kosten (z. B. Reparaturen eines Instruments) oder aus anderen Gründen (z. B. monatliche Ausgaben, die die Einnahmen übersteigen) in eine prekäre finanzielle Situation geraten sind. Weitere Details und allgemeine Voraussetzungen können dem Dokument „Förderungsrichtlinien“ entnommen werden.

Wann kann ich den Antrag stellen? 

Anträge können nur während einer offenen Antragsperiode gestellt werden. 

Zwischen dem 01.06-01.07 jeden Jahres können keine Anträge gestellt werden! 

Wie oft kann ich einen Antrag stellen? 

Sollte eine Förderung gewährt werden, kann eine erneute Förderung erst nach 6 Monaten beantragt werden. Bei einer Absage wird diese Frist auf 2 Monate reduziert. 

Wie stelle ich einen Antrag? 

Für die Antragsstellung sendet bitte das ausgefüllte Antragsformular sowie die geforderten Unterlagen an die folgende Adresse: 


hmdw-sozial@mdw.ac.at

Bei Fragen oder für Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir euch ebenfalls unter dieser Adresse zur Verfügung. 

Antragsformular
Förderungsrichtlinien – DE
Förderungsrichtlinien – ENG
Datenschutzerklärung

Arbeiten als Studierende:r

Wenn du in Österreich arbeitest – egal ob als EU- oder Nicht-EU-Bürger:in – sind folgende vier Punkte besonders wichtig:

1. Arbeitserlaubnis
2. Sozialversicherung
3. Steuern
4. Krankenversicherung

1. Arbeiten in Österreich als EU-/EWR-Bürger:in
Als EU- oder EWR-Bürger:in benötigst du für eine Beschäftigung in Österreich keine Arbeitserlaubnis. Du kannst also ohne zusätzliche Genehmigung arbeiten – egal ob geringfügig oder in einem regulären Beschäftigungsverhältnis.

1. Arbeiten in Österreich als Nicht-EU-Bürger:in
Wenn du aus einem Nicht-EU-Staat kommst und in Österreich studierst, bist du mit einem Aufenthaltsstatus "Student" nicht automatisch zur Arbeit berechtigt. Für jede Beschäftigung ist eine entsprechende Beschäftigungsbewilligung (siehe 1.1) notwendig.

1.1 Beschäftigungsbewilligung nur für Nicht-EU-Bürger:innen
Um als Student:in zu arbeiten, muss dein:e Arbeitgeber:in beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Diese erlaubt dir, geringfügig oder in Teilzeit bis zu 20 Wochenstunden zu arbeiten, wobei auch mehrere Jobs gleichzeitig möglich sind.

Bestimmte Ausnahmen für eine Beschäftigungsbewilligung gibt es:

  • Studierende, die wissenschaftliche, pädagogische, kulturelle oder soziale Tätigkeiten an Unterrichtseinrichtungen oder Instituten ausüben, wenn diese auf einem zwischenstaatlichen Kulturabkommen beruhen → z.B. das Unterrichten der Muttersprache an einer Universität oder die Teilnahme an einem kulturellen Austauschprogramm wie OeAD etc.

  • Studierende, die in ö[entlichen oder privaten Einrichtungen in der Forschung, Lehre, künstlerischen Entwicklung oder Kunsterziehung tätig sind.
    →Für Tätigkeiten an der Universität - z.B. Studienassistenz - ist somit keine Beschäftigungsbewilligung erforderlich.

  • Studierende Künstler:innen und Kulturschaffende – wie Konzert- oder Bühnenkünstler:innen, Artisten, Film-, Rundfunk-, Fernsehschaffende oder Musiker:innen – dürfen ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt werden, wenn:

    • es sich um eine Tätigkeit von einem Tag oder

    • um eine maximal achtwöchige Mitwirkung an einer künstlerischen Gesamtproduktion handelt, z. B Festival, Konzertreihe, Filmproduktion oder Live-Sendung

1.2 Pflichtpraktika im Studiumnur für Nicht-EU-Bürger:innen
Für Pflichtpraktika, die im Rahmen deines Studiums in Österreich vorgeschrieben sind, brauchst du keine Beschäftigungsbewilligung. Der:die Arbeitgeber:in muss das Praktikum lediglich spätestens zwei Wochen vor Beginn beim AMS melden. Das AMS stellt dann eine Anzeigebestätigung aus.

1.3 Selbstständige Arbeitnur für Nicht-EU-Bürger:innen
Möchtest du selbstständig arbeiten, brauchst du eine Niederlassungsbewilligung. Diese erhältst du nur in Kombination mit einem zusätzlichen Aufenthaltstitel, zum Beispiel einer Rot-Weiß-Rot-Karte, Blauen Karte EU oder einem Daueraufenthalt-EU.

2. Sozialversicherung
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (aktuell bis zu 551,10 € monatlich; Stand August 2025) fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Trotzdem bist du unfallversichert und hast die Möglichkeit, dich zusätzlich freiwillig kranken- und pensionsversichern zu lassen. Eine Arbeitslosenversicherung ist in diesem Fall jedoch nicht vorgesehen.
Wenn du mehrere geringfügige Jobs hast und deine Gesamteinkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, bist du pflichtversichert. In diesem Fall musst du dich selbst bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) melden – der Sozialversicherungsbeitrag wird dir dann direkt von der ÖGK vorgeschrieben.
Besonders bei selbstständiger Tätigkeit gilt: Du musst dich selbst um die Meldung und die Zahlung deiner Beiträge kümmern!
Bei einer normalen Anstellung bist du automatisch pflichtversichert, die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber übernimmt hier die Anmeldung bei der ÖGK und führt die Sozialversicherungsbeiträge ab.

3. Steuern
Dein Einkommen ist bis zu einem Jahresbetrag von 13.308 € (Stand August 2025) steuerfrei – das entspricht etwa 1.109 € monatlich. Verdienst du mehr, wird der darüber liegende Betrag bis zu 20.818 € mit 20 % besteuert.
Hast du einen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, musst du alle in- und ausländischen Einkünfte („Welteinkommen“) in Österreich angeben. Dabei verhindert allerdings bei den meisten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass in beiden Ländern doppelt Steuern gezahlt werden müssen.
Beziehst du Studienbeihilfe (SBH), darfst du in einem Kalenderjahr zusätzlich bis zu 17.212 € brutto (Stand August 2025) verdienen, ohne dass die Beihilfe gekürzt wird.

4. Krankenversicherung
Oft besteht der Irrglaube, dass Studierende in Österreich automatisch krankenversichert sind. Das ist nicht so.
Folgende Versicherungsmöglichkeiten gibt es unteranderem:

  • Mitversicherung bei den Eltern

  • Mitversicherung beim Partner/bei der Partnerin

  • Studentische Selbstversicherung

  • Allgemeine Selbstversicherung

  • Freiwillige Versicherung für geringfügig Beschäftigte

  • Freiwillige Versicherung für neue Selbstständige

Wenn du nicht aufgrund eines Jobs pflichtversichert bist und nicht mehr mitversichert werden kannst, bist du unversichert – und musst im Krankheitsfall alle Kosten selbst tragen. Das kann sehr teuer werden, deshalb ist es unbedingt ratsam, eine Selbstversicherung abzuschließen!

Alle Studierenden sind mit Zahlung des ÖH-Beitrags automatisch mit der ÖH-Unfallversicherung abgedeckt. Diese Versicherung ist eine umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Studierende auf dem Weg zur Uni, vor Ort und auf dem Weg nach Hause abdeckt. ACHTUNG: Die ÖH-Versicherung ist keine Krankenversicherung und kann diese daher keinesfalls ersetzten!

Hilfreiche Websites für Informationen:
ÖH-Broschüre
SV-Österreich

Websites für Arbeitssuche:
https://www.studentjob.at
https://www.karriere.at
https://www.uni.at

Wie finanziere ich mein Studium

Wohnen in Österreich

Du bist neu in Wien und suchst eine Wohnung oder ein WG-Zimmer? Hier findest du die wichtigsten Punkte, kurz und übersichtlich.

Wohnformen

  • Wohnheim

  • WG-Zimmer

  • Privatwohnung

  • Genossenschaftswohnung

  • Gemeindewohnung

Wo und wie du suchen kannst

Neben analogen Möglichkeiten wie den Pinnwänden auf dem Campus der mdw stehen dir auch zahlreiche digitale Plattformen für die Wohnungssuche zur Verfügung – zum Beispiel willhaben.at, wg-gesucht.de, home4students oder verschiedene Facebook-Gruppen. Studierende finden ihr WG-Zimmer oder ihre Wohnung auch über persönliche Kontakte. Es lohnt sich also immer bei Freund:innen, Kommiliton:innen oder Bekannten nach Wohnungstipps nachzufragen!

ACHTUNG: Gib online nur die nötigsten Daten preis – keine Ausweiskopien oder sensiblen Infos an Unbekannte!
Sei vorsichtig bei seltsamen Anfragen oder Tre^en. Leider nutzen manche Menschen die Wohnungsnot aus, um übergriffig zu werden. Schütze dich, bleib kritisch und hol dir im Zweifel eine zweite Meinung.

Das Wiener Wohn-Ticket ist zusätzlich eine o[izielle Möglichkeit, mit der man sich in Wien für geförderte Wohnungen, Gemeindewohnungen und sanierte Objekte bewerben kann. Es wird von der Wohnberatung Wien ausgestellt und dient als zentrale Zugangsvoraussetzung für den sozialen Wohnbau.

Links zur Wohnungssuche:

Besichtigung und Anmeldung

Bevor du einziehst, solltest du die Wohnung oder das Zimmer unbedingt besichtigen. Dabei kannst du nicht nur den Zustand prüfen, sondern auch Fragen stellen – etwa zur Heizung, zur Möblierung usw. Heutzutage sind viele Besichtigungen auch online per Videochat möglich.
Ein zweites Augenpaar ist immer sinnvoll. Nimm deshalb nach Möglichkeit immer eine zweite Person mit. Idealerweise kündigst du das vorher an, damit es keine Überraschung gibt. In der Regel ist das aber kein Problem.
In Österreich ist Meldepflicht. Melde dich innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug beim zuständigen Bezirksamt - online lässt sich in Erfahrung bringen, welches Amt für dich zuständig ist. Dafür benötigst du auch die Unterschrift des:der Unterkunftgeber:in (Vermieter:in oder Hauptmieter:in).

Vertrag, Kaution und Co.

In Österreich sollte immer ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden! Dieser regelt unter anderem die Mietdauer (befristet oder unbefristet), die Kündigungsfrist und die genaue Miethöhe – inklusive oder exklusive Betriebskosten (wie Wasser, Müll, Hausreinigung etc.). In der Regel wird auch eine Kaution verlangt, meistens in der Höhe von zwei bis drei Monatsmieten, die dir dann beim Auszug wieder rückerstattet wird. Strom, Gas und Internet läuft sehr oft separat und muss selbstständig angemeldet werden. ACHTUNG: Über die Miete hinaus entstehen immer auch noch zusätzlich Kosten!

Untermiete ist erlaubt, aber die Vermieterin/der Vermieter muss i.d.R. zustimmen - das hängt immer vom Hauptmietvertrag ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du auch bei Untermiete einen schriftlichen Vertrag mit dem/der Hauptmieter:in abschließen.

Allgemeine Tipps

  • Niemals eine „Reservierungsgebühr“ oder Geld im Voraus überweisen, bevor du die Wohnung nicht besichtigt hast! Vermieter verlangen keine "Reservierungsgebühren". Wenn dir etwas unseriös vorkommt, frag lieber einmal zu viel als zu wenig – oder lass dich beraten.

  • Beim Einzug alle Schäden/Mängel dokumentieren. Um spätere Probleme zu vermeiden angeblich einen Schaden verursacht zu haben, lohnt es sich beim Einzug die Wohnung zu fotografieren sowie Zählerstand von Wasser, Strom und Gas zu notieren.

  • Eine Ablöse für Möbel ist immer optional! Nachmieter:innen sind nicht verpflichtet, Möbel oder Einbauten zu übernehmen. Wenn man Ablöse zahlt, sollte diese auch nicht zu hoch sein, sondern dem Zustand der Möbel entsprechend.

  • Seit 2023 zahlt man als Mieter:in nicht die Maklergebühr, sondern die Vermieterin/der Vermieter. Es sei denn die Maklerin/der Makler wurde selbst beauftragt.

Studieren mit Kind

Studierende mit Kindern können sich bei der hmdw um eine Förderung für die Kinderbetreuung „Sprachmelodie“ bewerben – der Kindergarten befindet sich direkt am mdw-Campus in der Ungargasse 14 und betreut Kinder ab 22 Monaten. Dabei deckt die Förderung die monatlichen Betreuungskosten von 240€ für die Dauer eines Studienjahres ab September ab.
Die Einreichfrist für das Stipendium endet am 1. September und es können momentan insgesamt zwei Kinder gefördert werden.

ACHTUNG: Studierende müssen sich selbstständig um einen Platz für ihr Kind in der Kindergruppe bewerben. Unser Kindergartenstipendium sichert keinen Platz in der Kindergruppe zu! Es ist eine Voraussetzung, dass die Kinder der Studierenden schon einen Platz zugewiesen bekommen haben.

Da die Kindergartenbeiträge zu Monatsbeginn fällig sind, müssen Eltern, deren Antrag abgelehnt wird, den September-Beitrag selbst nachzahlen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Fester Platz im Kindergarten

  • Ordentliches Studium an der mdw (mindestens ein Elternteil)

  • Soziale Bedürftigkeit

  • Vollständig ausgefüllter Antrag

Antrag Sprachmelodie

Stipendien und Förderprogramme

Stipendien und Förderprogramme

Es gibt verschiedene Stipendien und Förderprogramme, die Studierende unterstützen können. Hier eine Auswahl: 

Weitere Stipendien und Fördermöglichkeiten findet ihr auch unter:

mdw.ac.at - Stipendien

grants.at

european-funding-guide.eu

Für weitere Fragen und Unterstützung stehen wir jederzeit gerne zu Verfügung.

Hilfe in schwierigen Situationen

ÖH Helpline

Die ÖH Helpline ist bei psychischen Problemen für Studierende da. Sie ist ein Kooperationsprojekt der ÖH mit dem Verein für Psychotherapie und bietet Beratung, rasch verfügbare und leistbare Psychotherapie sowie niederschwelligen Zugang zu weiteren notwendigen Unterstützungen. Die ÖH Helpline ist online und telefonisch in ganz Österreich erreichbar. Präsente Beratung und Erstgespräche sind in den in Wien, Graz, Salzburg, Linz, Klagenfurt, Innsbruck und Dornbirn möglich.

Kurzgefasst:

• Kostenlose psychosoziale Beratung

• Zugang zu vergünstigter Psychotherapie

• Erstberatung innerhalb von 2 Wochen

• Beratungsstellen in Wien, Graz, Salzburg, Linz, Klagenfurt, Innsbruck und Dornbirn.

Die ÖH Helpline ist von Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos für Studierende unter der Nummer +43/1/585 33 33 erreichbar. Termine können auch direkt über die Webseite vereinbart werden: https://www.oeh.ac.at/helpline/

Neben der ÖH Helpline hat die Abteilung Musikphysiologie der mdw hat auf ihrer Website verschiedene Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit psychologischen oder psychiatrischen Diensten an die man sich jederzeit wenden kann.

Unser Team

Kontakt

Sprechstunde:
nach Vereinbarung

Adresse
Büro der hmdw
Anton-von-Webern-Platz 1