Referate -> Bildungspolitik
ÖFFNUNGSZEITEN BÜRO

 

 


 

 

 

Christian Kölnberger


Sachbearbeiter/in

Sprechstunde nach Vereinbarung per Mail

Büro der HMDW
Linke Bahngasse 3

Mail:
hmdw-bipol@mdw.ac.at
Tel.: 01-711 55-8911


Bildungspolitik
 ÖH-Wahl 2009
 ÖH-Wahl 2011
 Kürzung der Familienbeihilfe Okt. 2010

 

Referate -> Studienangelegenheiten

Christine Fuchs


Sachbearbeiter/in

Helmut Fuchs

Mira Hurch


Sprechstunde nach Vereinbarung per Mail

Büro der HMDW
Linke Bahngasse 3

Mail:
hmdw-studium@mdw.ac.at
Tel.:01-71155-8911

Studienangelegenheiten
 Studienrecht, Geschäftsordnung, Satzung
   Berufungs-u.-Habilitationskommissionen
 Auflistung StuKos samt deren Mitglieder u.v.m
 Studiendirektor-Infos, Kontaktadressen,
   Anrechnungen

 Infos rund um den Bolognaprozess,
   insbesondere zu den ects-Punkten

 MDWonline - Leitfaden
Studienbeitrag
Welcomeguide der Universität

BROSCHÜRE: Studieneinstiegshilfe der hmdw

 

 

 

Das Referat für Bildungspolitik beschäftig sich mit folgenden Themenkreisen:


- Beobachtung aktueller bildungspolitischer Tendenzen im In- und Ausland
 (Stichwörter: Studienbeiträge, europäische Studienarchitektur, Universitätsranking, Pisastudien, …)


- Publikation von Beiträgen (insbesondere im Quart und auf dieser Homepage), die das bildungspolitische Tagesgeschehen reflektieren und die Meinung der hmdw an die Öffentlichkeit tragen


- Vertretung der bildungspolitischen Anliegen der hmdw im Senat


- speziell für die LehramtsstudentInnen unter uns:  Beratung und Informationen über den momentanen Stand der Schul- und Bildungsreform

Das Referat versteht sich selbstverständlich als eine Schnittstelle für Meinungsaustausch. Da Bildungspolitik uns alle betrifft, bin ich dankbar für Hinweise, Kommentare und Stellungnahmen zu den oben genannten Themen.

Eure Manon

 

Erklärung der ÖH zur Abschaffung der Studiengebühren

Eine lange Forderung der ÖH wurde in der gestrigen Sitzung des Nationalrates beschlossen: Die Abschaffung der Studiengebühren! ÖH-Vorsitzender Samir Al-Mobayyed zeigt sich erfreut: „Seit der Einführung der Studiengebühren sind alle Fraktionen der ÖH gemeinsam gegen sie eingetreten und haben nun endlich einen Erfolg im Interesse der Studierenden errungen! Danke an alle, die in den letzten Jahren daran gearbeitet haben!“

Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir folgende wichtige Punkte zusammenfassen:
Der Nationalrat hat einen Beschluss zur Abschaffung der Studiengebühren für Unis und PHs beschlossen. Zahlreiche Details sind allerdings noch unklar formuliert bzw. noch nicht festgelegt. Über einige Punkte wird es erst in den kommenden Wochen und Monaten Klarheit geben. Die ÖH wird versuchen sich konstruktiv einzubringen und im Interesse der Studierenden für eine bestmögliche Umsetzung des Antrages arbeiten!

Die Abschaffung der Studiengebühren gilt ab dem Sommersemester 2009 für:
Studierende mit Österreichischer Staatsbürgerschaft und für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
nur für die Mindeststudienzeit und 2 zusätzlicher Toleranzsemester pro Studienabschnitt.
Für ausländische Studierende wurden die Studiengebühren mit 363,36 Euro festgelegt, Detailregelungen über weitere Befreiungen und Minderungen sind noch nicht fixiert.

Studierende der Fachhochschulen müssen - laut derzeitiger Rechtslage leider auch weiterhin - Studiengebühren bezahlen. Beim beschlossenen Antrag handelt es sich nur um eine Willensbekundung, den FHs mehr Geld zukommen zu lassen und eine angeschlossene Bitte, den Studierenden die Studiengebühren zu erlassen. Eine rechtsverbindliche Abschaffung wurde nicht beschlossen. Die ÖH hat versucht dies zu verhindern, kritisiert das zurzeit auch bei jeder Gelegenheit und wird sich für die Abschaffungen der Studiengebühren auch für die Studierenden der FHs weiter einsetzen!

„Die ÖH ruft alle politischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger auf, die Herausforderung der Umsetzung dieses Antrages anzunehmen. Juristische Lücken im Antrag und in weiteren gesetzlichen Regelungen dürfen keinesfalls zu einem Chaos an den Universitäten führen oder auf eine andere Weise am Rücken der Studierenden ausgetragen werden!“ bekräftigt Samir Al-Mobayyed, Vorsitzender der ÖH Bundesvertretung.
(Auzug aus der Homepage der BV)

German for Non-Native Speakers / Lehrgang Deutsch für Ausländer

German Language Courses
for Foreign Studentsat the University of Music and Performing Arts Vienna Winter Term 2009

Lehrgang „Deutsch für Ausländer
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Wintersemester 2009

F A Q s:

- Wann kann ich mich beurlauben lassen und wie lange?
Anspruch auf Beurlaubung hat man auf jeden Fall bei Schwangerschaft, anschließender Kinderbetreuung und Einberufung zum Präsenzdienst.
Man kann sich für max. 2 Semester beurlauben lassen.
Der Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der Zulassungsfrist in der Studien- und Prüfungsabteilung eingereicht werden!
Die Beurlaubung hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf die Anzahl der Semester die wiederholt werden können und ohne ZKF- Anmeldung inskribiert werden können.

-Welche Möglichkeiten habe ich, meine Studienzeit zu verlängern?
Innerhalb des gesamten Studiums darf man zwei Semester wiederholen und drei Semester ohne ZKF inskribieren. Allerdings müssen BezieherInnen von Studienbeihilfe und Familienbeihilfe bedenken, dass sie ihren Anspruch verlieren, wenn sie die von der jeweiligen Behörde festgesetzte Anzahl an Toleranzsemestern überschreiten.

- Muß ich Lehrveranstaltungen nachholen, die nachträglich zu meinem Studienplan dazugefügt werden?

Wenn Lehrveranstaltungen umbenannt werden, muß sich der/die Studierende um ein neues Zeugnis kümmern. Später eingeführte Lehrveranstaltungen müssen nachgeholt werden, wenn es sich um eine "unwesentliche Lehrplanänderung" handelt (das ist seit 2002 immer der Fall).



-Wo kann ich Zeugnisse zur Anrechnung einreichen?

Im Büro des Studiendirektors A.-v.-Webernplatz Zimmer D135

-Was mache ich, wenn ich Einwände gegen einen Anrechnungsbeschluss habe?
Man legt fristgerecht in einem formlosen Schreiben an die ausstellende Instanz Berufung ein. Der Antrag auf Anrechnung wird dann durch die nächsthöhere Instanz geprüft. Die erste Instanz ist der Studiendirektor. Die zweite Instanz ist das studienrechtliche Kollegialorgan, dem das Studium zugewiesen ist, für das die Anrechnung beantragt wurde. Die letzte Instanz ist der Senat.

-Wo bekomme ich den PIN-Code und wie aktiviere ich ihn?
Man bekommt den PIN-Code bei der Studien- und Prüfungsabteilung. Sobald die Studiengebühren auf dem Konto der Uni eingelangt sind kann man ihn aktivieren. Dazu geht man auf online.mdw.ac.at, klickt auf den Schlüssel rechts oben und dann auf das Feld „Studierende- geben Sie ihren PIN-Code ein“.

Impressum Zum Seitenanfang