hmdw - gegen eine Schließung des Wohnheimes -> 2. Brief vom 09.06.2008
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An das Rektorat der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Sehr geehrtes Rektorat!

Wir erlauben uns zu Ihrem Brief vom 2. Juni 2008 wie folgt öffentlich Stellung zu nehmen:

Behauptung des Rektorates:
"Mit Verwunderung nehmen die Mitglieder des Rektorates Ihren Protest gegen die Schließung des Studentenwohnheimes Johannesgasse 8 zur Kenntnis, hätte doch Ihr Mitglied des Vorsitzteams, Herr Lam Tran Dinh, im Vorstand des Studentenwohnheims die Möglichkeit gehabt, entsprechende Initiativen zur Weiterführung des Studentenwohnheims zu ergreifen. Vielmehr hat er es vorgezogen, sich Ende 2006 aus dem Vorstand zurückzuziehen und nicht an einer Lösung des Problems mitzuwirken. Unseres Erachtens ein schwerer politischer Fehler (...)."

Stellungnahme:
Wie aus dem am 8. Juni 2007 verfassten, offiziellen Austritt aus dem Vorstandes des Studierendenwohnheims ersichtlich ist, handelte es sich nicht um einen wie vom Rektorat behaupteten Rückzug aus Desinteresse an der Problematik, sondern um einen rein formalen Akt, aus Haftungsgründen, die durch fehlerhafte Vereinsstatuten nicht eindeutig geklärt waren und noch immer sind. Aus diesem Schreiben geht auch eindeutig hervor, dass die HochschülerInnenschaft sich weiterhin mit der Thematik als Interessensvertretung der Studierenden weiterhin auseinandersetzen wird.

Behauptung des Rektorates:
"Die Universität hat für die Generalsanierung des Hauses Seilerstätte, Annagasse und Singerstraße Mittel vom bmwf zugeteilt bekommen. Eine Adaptierung des Studentenwohnheims war nicht vorgesehen. Die Universitätsleitung war aber immer bemüht, aus Gründen der Sinnhaftigkeit den Bauteil Johannesgasse in die Renovierung miteinzubeziehen.
Im Zuge dieser Überlegungen ist die Idee aufgetaucht, die Führung des Studentenwohnheims einer professionellen Organisation zu übertragen. Dabei musste die Universitätsleitung feststellen, dass gemeinsam mit der Ausgliederung der Universität Agenden mitverpackt worden sind, die nach UG nicht zu den Aufgaben zählen.
Verhandlungen mit BIG, Ministerium und einem möglichen Betreiber das Problem einer Lösung zuzuführen, sind leider gescheitert. Daher sah sich die Universitätsleitung gezwungen, das Haus zu schließen und das Haus Johannesgasse an die zurückzugeben."

Stellungnahme:
Ein Wohnheim für Studierende zu führen gehörte auch vor dem UG 02 nicht zu den offiziellen Aufgaben der Universität. Dennoch bekannte sich die Universität damals zu der Aufgabe, speziell Musikstudierenden eine sozial verträgliche Wohn- und Übemöglichkeit (laut Vereinsstatuten) zu ermöglichen. Neben den offiziellen Aufgaben der Universität war es bisher immer möglich ein derartiges Heim zu führen bzw. den Verein mit der Führung eines derartigen Wohnheims zu betrauen. Es ist uns nicht ersichtlich, wieso eine aufkommende Generalsanierung des restlichen Gebäudes nun Anlass dafür geben soll, sich dieser wichtigen Aufgabe zu entziehen. Wenn schon nicht als Wohnheim, so müsste es dennoch möglich sein, in der Johannesgasse 8 weiterhin Übemöglichkeiten für Studierende zur Verfügung zu stellen.

Behauptung des Rektorates:
"Sozial ist, wer nicht darüber redet, sondern handelt."

Stellungnahme:
Die implizite Unterstellung, mit unseren schriftlichen Anfragen, unsozial zu sein, ist eine Anmaßung höchsten Grades! Sollte sich die soziale Tat der Universität auf die Handlung, ein wichtiges Studierendenwohnheim zu schließen, beschränken, so können wir gerne darauf verzichten!

Behauptung des Rektorates:
"Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 2008 zusätzlich zu den vorhandenen Stipendien ein neues Stipendium für die in Ihrem Brief genannte Personengruppe eingerichtet und in einem beträchtlichen Ausmaß dotiert. Damit ist garantiert, dass finanziell schwach gestellte, ausländische Studierende keine Existenzsorgen haben müssen und sich in Ruhe auf ihr Studium konzentrieren können."

Stellungnahme:
Die hmdw begrüßt diese Ausweitung der Stipendien. Wir hoffen, dass diese zusätzlich aufgestellten Mittel auch den durch die Schließung des Wohnheims Betroffenen auch tatsächlich zu Gute kommen. Die hiermit aufgestellten Mittel sollen z.B. reine Sozialstipendien darstellen und nicht leistungsgebunden sein. Wir fordern die Universitätsleitung daher auf, die HochschülerInnenschaft bei der Ausarbeitung der konkreten Ausschreibungen für diese Stipendien von Beginn an zu integrieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Wien, den 09.06.2008

Elisabeth Vock , Vorsitz
Lam Tran Dinh , 1. stv. Vorsitz
Regina Bösch   , 2. stv. Vorsitz


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